Eigenleistungen / Kosten

Individuelle Gesundheitsleitungen (IGeL) wie auch verschiedene medizinische / ästhetische Behandlungen werden nicht von Ihrer Krankenkasse beglichen. Individuelle Gesundheitsleistungen werden in Anlehnung an die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet.

Die Kosten der von Ihrer Krankenkasse nicht getragenen Behandlungen richten sich grundsätzlich nach Art, Größe und Ausprägung Ihres Befundes. Daher bedürfen sämtliche Behandlungen zunächst einer individuellen Beratung, einschließlich eines Kostenvoranschlags für Ihre Behandlung.

Für die Ihnen entstehenden Kosten erhalten Sie eine ordentlich Rechnung.

Beratung

Eine Beratung im Laserzentrum Nordthüringen bezüglich einer Behandlung – einschließlich Kostenvoranschlag – läuft folgendermaßen ab:

  1. Erstgespräch mit Untersuchung und Klärung von Befund und Möglichkeiten.
  2. Erstellen eines individuellen Behandlungsplanes mit Kostenvoranschlag auf Basis des geklärten Befundes.
  3. Zweitgespräch mit individuellen Absprachen bezüglich Vorgehen und Kosten.
  4. Entscheidung bezüglich der Behandlung mit Vertragsabschluss.

Bitte beachten Sie, dass diese Beratung – auch wenn Sie sich gegen eine Behandlung entscheiden – kostenpflichtig ist und in Anlehnung an die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet wird.

Beispielrechnung

Zur Orientierung finden Sie hier zwei Beispielrechnungen für Laserbehandlungen und deren Kosten. Bitte beachten Sie, dass die Kosten je nach Diagnose, Art, Größe und Ausprägung Ihres Befundes sowie Behandlung variieren können.

Für die Ihnen entstehenden Kosten erhalten Sie eine ordentliche Rechnung.

1. Behandlungsbeispiel – Haare / Äderchen / Warze / Male

DienstleistungKosten
Telefonische Beratung10,73 Euro (Faktor 2,3 der GOÄ)
Eingehende Beratung20,11 Euro (Faktor 2,3 der GOÄ)
Eingehende Beratung und Erörterung40,22 Euro (Faktor 2,3 der GOÄ)
Behandlung einer Veränderung der Kategorie A (bis 7cm²)107,25 Euro (Faktor 2,3 der GOÄ)
Zuschlag ambulante Behandlung75,77 Euro (Faktor 2,3 der GOÄ)
Zuschlag Laserbehandlung46,63 Euro (Faktor 2,3 der GOÄ)

2. Behandlungsbeispiel – Narbenentfernung (klein) im Gesicht

Telefonische Beratung10,73 Euro (Faktor 2,3 der GOÄ)
Eingehende Beratung20,11 Euro (Faktor 2,3 der GOÄ)
Eingehende Beratung und Erörterung40,22 Euro (Faktor 2,3 der GOÄ)
Entfernung einer kleinen Narbe im Gesicht134,06 Euro (Faktor 2,3 der GOÄ)
Zuschlag ambulante Behandlung75,77 Euro (Faktor 2,3 der GOÄ)
Zuschlag Laserbehandlung46,63 Euro (Faktor 2,3 der GOÄ)